Allgemeine Geschäftsbedingungen ABS Alarm ABS Sicherheitstechnik AG, ABS Alarmanlagen AG, ABS Kobler Alarm AG (Lieferung und Installation)

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Lieferung und Installation von Material und Systemen der ABS Sicherheitstechnik AG, ABS Alarmanlagen AG, ABS Kobler Alarm AG (nachfolgend zusammenfassend ABS Alarm genannt) und gelten bei Auftragserteilung als verbindlich.

Abweichungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von der ABS Alarm schriftlich bestätigt werden. Die Bedingungen der Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ABS Alarm diese nicht ausdrücklich ablehnt.

Allenfalls ungültige Bestimmungen dieser AGB werden von den Parteien durch neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarungen ersetzt.

 

Vertragsabschluss und Schriftform

Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist ein Offerte 6 Monate gültig.

Der Vertrag ist gültig abgeschlossen, wenn ABS Alarm eine schriftliche Auftragsbestätigung, zB. in Form eines Emails, vorliegt.

Spätere Abänderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Auftrages, werden erst nach schriftlicher Vereinbarung der Parteien, nach Unterzeichnung eines sog. Nachtrages, wirksam. Beanstandungen, Mahnungen, Mängelrügen etc. erfordern die Schriftform.

 

Technische Unterlagen

Angaben in technischen Unterlagen sowie in Prospekten und Katalogen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.

Abbildungen, Masse, Norm-Schemata und Gewichte sind unverbindlich, Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere gleichwertige ersetzt werden. In besonderen Fällen sind verbindliche Mass-Skizzen zu verlangen.

ABS Alarm behält sich alle Rechte an Zeichnungen, Plänen, ausgearbeiteten Konzepten, technischen Unterlagen und Software vor, die sie dem Kunden übergeben hat. Der Kunde anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen und Software nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung von ABS Alarm ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie dem Kunden übergeben worden sind.

 

Vorschriften und Normen

Der Kunde wird spätestens mit der Offerte auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften, Richtlinien und Normen schriftlich hingewiesen, die bei der Erfüllung des Vertrages zu beachten sind (zB. Datenschutzgesetz bei Videoüberwachung).

 

Leistungsumfang

ABS Alarm liefert nach dem Stand der Technik bewährte, stabil funktionierende Systeme grundsätzlich in Standardausführung; andernfalls richtet sich die Lieferung nach der Leistungsbeschreibung in der Offerte. Die installierte Software wird grundsätzlich in der aktuellen Standardversion zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geliefert. ABS Alarm behält sich vor, diese in ihrer neusten Version auszuliefern, sofern sie die gleichen oder verbesserten Funktionen aufweist.

ABS Alarm behält sich ausdrücklich vor, von den vereinbarten einzelnen Leistungsmerkmalen der Produkte abzuweichen, wenn sich durch die Abweichung keine funktionalen Einschränkungen ergeben. Der Kunde akzeptiert allfällige daraus entstehende Änderungen. ABS Alarm ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an Produkten vorzunehmen, die bereits hergestellt oder geliefert worden sind.

ABS Alarm gibt eine standardisierte Bedienungsanleitung ab. Zusätzliche oder auf Kundenwunsch individualisierte Bedienungsanleitungen werden gegen Entgelt erstellt und geliefert.

 

Änderungen des Leistungsumfanges

Änderungen des Vertragsumfanges können Auswirkungen auf die vereinbarten Preise und Termine haben. Namentlich folgende zusätzliche Leistungen werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil schriftlich vereinbart wurden:

Spätere Abänderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Auftrages gemäss Punkt 2.3;

Neuerarbeitung von Lösungsvorschlägen sowie Überarbeitung der Ausführungsunterlagen aufgrund veränderter baulicher Gegebenheiten oder neuer Konzepte des Kunden;

Nachinstruktion Fremdhandwerker, Fremdinstallateure, Kunde und Anwender;

Erstellen von Provisorien und Testanlagen;

Erstellen von Unterlagen für baulich bedingte Spezialkonstruktionen;

Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware;

Wartezeiten aufgrund blockierten Zutritts zu Anlageteilen und Apparatestandorten;

Klären und Erstellen von Skizzen und Schemas für bauseits gelieferte Apparate;

ausserordentliche baubedingte Baustellenbesuche und Bausitzungen;

Aufschalten und Austesten anlagenfremder Signale und Schaltkreise;

von Feuerwehr, Polizei, Gebäudeversicherung oder anderen Organen verlangte Leistungen wie Abnahmen, Lagepläne etc.;

Koordination, Besprechungen und Abklärungen mit vom Kunden nominierten Dritt- oder Unterlieferanten.

 

Projektabwicklung

Der Kunde benennt unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner sofern er nicht selbst als solcher angenommen werden soll. Der Kunde ist für die Koordination der beauftragten Unternehmer verantwortlich. Mehraufwände welche ABS Alarm durch Nichtbeachtung der Koordinationsbestimmungen hat, werden zusätzlich verrechnet.

Der Kunde hat die Informationspflicht, ABS Alarm rechtzeitig auf allfällige spezielle gesetzliche, behördliche sowie andere Vorschriften und Bedingungen aufmerksam zu machen, welche die Ausführung, die Lieferung, die Installation und den Betrieb des Vertragsgegenstandes betreffen.

ABS Alarm behält sich vor, spezifische Auftragsbezogene Arbeiten an Partner zu vergeben (zB Mechanischen Einbruchschutz).

 

Vorleistungen des Kunden

Der Kunde ist für die rechtzeitige und fachgerechte Ausführung der für die Montage der Apparate unerlässlichen bzw. vertraglich festgelegten baulichen Vorarbeiten und die Montage-Hilfsgeräte besorgt. Er benachrichtigt ABS Alarm frühzeitig über den Baufortschritt.

Werden Elektroinstallationen durch den Kunden bereitgestellt, muss eine einwandfreie, geprüfte Installation mit bezeichneten Anschlusspunkten vorliegen.

Mehraufwendungen und Schäden, die sich aus fehlerhafter oder nicht den Spezifikationen entsprechender Verkabelung ergeben, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für die Montage elektronischer Bauteile gilt, dass in den Räumen insbesondere keine Staub erzeugenden Bauarbeiten mehr während und nach deren Installation stattfinden.

 

Installation

Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde verschafft ABS Alarm ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den Anlageteilen und Räumlichkeiten.

Gelten für den Betrieb der Anlagen am Installationsort der Geräte oder der stationären Verbindungen besondere Sicherheitsauflagen, so wird der Kunde rechtzeitig und ohne Mehraufwand für ABS Alarm die Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen.

Können die Arbeiten aus speziellen Gründen nur ausserhalb der normalen Arbeitszeiten erfolgen, so werden die entstehenden Mehrkosten, soweit nicht vorgängig schriftlich anders vereinbart, gemäss aktuellen Ansätzen von ABS Alarm verrechnet.

 

Einbindung von Fremdsystemen

Unter Fremdsystemen sind alle Systeme zu verstehen, die mit den Produkten von ABS Alarm Daten austauschen.

Bei der Einbindung von Fremdsystemen haftet ABS Alarm nicht für Leistungen und Eigenschaften, die durch den Hersteller des Fremdsystems zugesichert werden. Eventuell entstehende Kosten auf der Seite des Fremdsystems sind nicht in den Kostenabschätzungen und Angeboten von ABS Alarm enthalten, wenn sie nicht explizit angegeben werden. ABS Alarm ist bemüht, auf derartige zu erwartende Kosten, die ihr bekannt sind, hinzuweisen.

Der Kunde ist für die Beschreibung und Überprüfung des Funktionsumfanges einer Fremdsystemeinbindung verantwortlich und ist verpflichtet, bei Abweichungen von den Vorgaben rechtzeitig Einsprüche zu erheben. Liefert der Kunde keine Beschreibung, so wird ABS Alarm das Subsystem nach eigenen Anforderungen funktionell einbinden. Der Kunde hat aber nachträglich kein Recht auf Nachbesserung.

Der Kunde hat für die Einbindung einer allfälligen Fernalarmierung oder Datenübertragung die notwendige Infrastruktur wie Telefonanschluss oder IP- Netzwerk betriebsfähig bereitzustellen. Der Betrieb ist mit den Telecom- oder Netzwerkbetreibern so zu regeln, dass die für Alarmierung oder Datenübertragung geforderte Verfügbarkeit jederzeit gewährt wird.

 

Liefertermine

Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung im Lager von ABS Alarm zur Installation bereitgestellt ist.

Die Lieferfrist wird angemessen verlängert und der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags wegen Verspätung der Lieferung:

wenn ABS Alarm Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und dadurch eine Verzögerung der Lieferung verursacht wird;

wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs der betroffenen Parteien liegen, wie z.B. von Ereignissen höherer Gewalt (Naturereignisse, Krieg, Streik, etc.), Lieferverzögerungen, behördliche Massnahmen oder Transportschwierigkeiten. Beide Parteien sind verpflichtet, die Andere sofort über das Vorliegen solcher Hindernisse zu unterrichten.

wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält.

ABS Alarm haftet nicht für Folgen aus bauseitigen Verzögerungen. Die daraus entstehenden Mehrarbeiten und Zusatzkosten werden zu den aktuellen Regieansätzen verrechnet.

Wird dem Kunden im Verzugsfall durch Ersatzlieferung ausgeholfen, so entfällt der Anspruch auf Schadenersatz.

Die Produkte werden nach gegenseitiger Absprache mit dem Kunden geliefert bzw. installiert.

 

Abnahme

ABS Alarm informiert den Kunden rechtzeitig über den Termin der Abnahme. Es wird ein Rapport erstellt, welches vom Kunden und von ABS Alarm unterzeichnet wird. Darin wird festgehalten, ob die Abnahme erfolgt ist oder verweigert wird.

Die Abnahme kann nur verweigert werden, wenn wesentliche Mängel bestehen. Bei geringfügigen Mängeln, die die Funktionsfähigkeit der Lieferung nicht wesentlich beeinträchtigen, gilt die Abnahme als erfolgt. Für die Nachbesserung der protokollierten Mängel hat der Kunde ABS Alarm eine angemessene Frist zu setzen.

Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn

sie ohne Verschulden von ABS Alarm am vorgesehenen Termin nicht durchgeführt werden kann,

der Kunde die Abnahme bzw. die Unterschrift des Protokolls unberechtigterweise verweigert oder

sobald der Kunde die Anlagen und Systeme von ABS Alarm nutzt.

Nimmt der Kunde unberechtigterweise am Abnahmetermin nicht teil oder wird die Abnahme verweigert, so entfällt jede Nutzungsberechtigung und ABS Alarm kann die Anlage ausschalten. Die Geltendmachung der damit verbundenen Unkosten bleibt vorbehalten.

Mit der Abnahme ist die Vertragsleistung erbracht und die Garantie- und Verjährungsfristen für Mängelrechte beginnen zu laufen.

 

Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Abnahme auf den Kunden über. Wird die Abnahme ohne Verschulden von ABS Alarm verzögert oder verunmöglicht, so wird sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer (MwsT). Gesetzliche Abgaben, z.B. MwSt, werden dem Kunden zu den jeweils gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt.

Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen rein netto ohne Abzug von Skonto oder weiteren Abzügen zu leisten. Eigenständige Abzüge vom Rechnungsbetrag seitens des Kunden sind nicht gestattet und werden nachbelastet.

ABS Alarm behält sich vor, für ihre Leistungen eine Vorauszahlung zu verlangen.

ABS Alarm behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Ablieferung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern.

Der Kunde darf Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, nur bei schriftlicher Einwilligung von ABS Alarm verrechnen.

Regieleistungen werden von ABS Alarm laufend separat verrechnet. Allfällige Preisreduktionen auf der Vertragsleistung (zB. Rabatte) haben für Regieleistungen keine Gültigkeit. Für Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten von ABS Alarm gelten folgende Zuschläge:

Montag bis Freitag                                       20.00–6.00 Uhr + 50%

Samstag                                                        00.00–24.00 Uhr + 50%

Sonntag und gesetzliche Feiertage            00.00–24.00 Uhr + 100%

 

Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Installation, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung ohne Verschulden von ABS Alarm verzögert oder verunmöglicht werden.

Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von ABS Alarm nicht anerkannter Gegenforderungen des Kunden zu kürzen oder zurückzustellen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der bestimmungsgemässe Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen.

Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu entrichten. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsgemässer Zahlung nicht aufgehoben.

Sind einzelne Anlageteile fertig montiert oder entstehen grössere bauseitig bedingte Unterbrüche, kann ABS Alarm Teilrechnungen im Umfang der gesamten erbrachten Leistung stellen.

Wenn der Kunde die Zahlungen nicht vertragsgemäss leistet, ist ABS Alarm berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen.

Ist der Kunde mit weiteren Zahlungen im Rückstand oder muss ABS Alarm aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Kunden nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist ABS Alarm ohne Einschränkung der gesetzlichen Rechte berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart sind. Kann eine entsprechende Vereinbarung nicht in angemessener Frist getroffen werden, ist ABS Alarm berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

 

Eigentumsvorbehalt

ABS Alarm bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Produkte, Systeme und Installationen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. ABS Alarm ist berechtigt, auf Kosten des Kunden, den Eigentumsvorbehalt in entsprechenden öffentlichen Registern eintragen zu lassen.

Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes instand halten und zugunsten von ABS Alarm gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Im Unterlassungsfall wird der Kunde gegenüber ABS Alarm vollumfänglich haftbar.

 

Gewährleistung

ABS Alarm übernimmt während 24 Monaten ab Abnahme, die Gewährleistung dafür, dass die gelieferten Produkte hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen dem vertraglichen Leistungsumfang entsprechen.

Bei Mängeln infolge von Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsfehlern ist ABS Alarm verpflichtet, nach eigener Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu liefern. Die im Zusammenhang mit der Gewährleistung ausgetauschten Teile werden Eigentum von ABS Alarm. Notwendige Nachbesserungen kann ABS Alarm während ihrer Geschäftszeiten in Absprache mit dem Kunden ausführen. Für Instandsetzungsarbeiten ausserhalb der ABS Alarm Geschäftszeiten ist ein Wartungsvertrag mit ABS Alarm abzuschliessen.

Solange der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist, kann ABS Alarm jegliche Gewährleistung verweigern. Es erfolgt kein Unterbruch der Gewährleistungsfrist.

Von jeder Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Bedienungsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, unvorhersehbarer äusserer Einwirkungen, ungeeigneter Betriebsmittel, von Eingriffen des Kunden oder eines Dritten in die Hard- und Software (namentlich das sog. Hacking), chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von ABS Alarm ausgeführter Bau- und Installationsarbeiten sowie infolge anderer Gründe, die ABS Alarm nicht zu vertreten hat. Ebenfalls keine Gewährleistung wird übernommen betreffend Verwendung und Einsatz von Videoüberwachungsanlagen durch den Kunden, namentlich was die Einhaltung der massgebenden Datenschutzgesetze betrifft.

ABS Alarm haftet insbesondere auch nicht für Folgeschäden wie z.B.:

Direkte oder indirekte Folgen von Fehlalarmen;

Polizei, Feuerwehr- und Alarmempfänger-Einsätze;

Die vom Kunden zu veranlassenden Sicherheitsmassnahmen, insbesondere bei teilweiser oder vollständiger Ausserbetriebsetzung der Anlage, auch infolge von Instandstellungsarbeiten;

Fehlauslösungen von Löschanlagen (Löschmittelersatz und Folgeschäden);

den Einsatz von Bewachungspersonal;

Kostenersatz aufgrund von Mehraufwendungen des Anlagebetreibers oder Dritter;

entgangenen Gewinn;

Beeinträchtigung der Funktionen der Anlage infolge baulicher Veränderungen;

Schäden infolge eines Datenverlustes; der Kunde ist zuständig für die Datenarchivierung;

fehlerhafte oder ausbleibende Alarmübermittlung durch Beeinträchtigung der Alarmübertragungseinrichtung oder des Alarmübertragungsweges infolge baulicher Veränderungen, Veränderungen der Telekommunikationsinfrastruktur durch den Telekommunikationsprovider oder durch den Wechsel desselben.

Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von ABS Alarm Eingriffe, Änderungen, Reparaturen oder andere Instandhaltungsarbeiten an den gelieferten Produkten vornehmen; ferner, wenn der Kunde nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird.

 

Urheberschutz

Das geistige Eigentum an den Zeichnungen, Plänen und ausgearbeiteten Konzepten bleibt bei ABS Alarm.

Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch ABS Alarm dürfen Zeichnungen, Pläne und ausgearbeitete Konzepte weder reproduziert, noch verwendet oder an Dritte weitergegeben noch zur Selbstherstellung der Objekte verwendet werden.

Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke, Marken- und Eigentumsangaben von ABS Alarm in keiner Form verändern.

Das geistige Eigentum und das Recht zur weiteren Verwendung bleiben bei ABS Alarm oder ihren Partnern, auch wenn der Kunde nachträglich Änderungen an den Produkten vornimmt.

Jede Erweiterung oder Änderung von Produkten durch den Kunden benötigt eine schriftliche Zustimmung von ABS Alarm.

 

Schutzrechte

Bei unbeabsichtigter Kollision mit gewerblichen Schutzrechten Dritter kann ABS Alarm nicht haftbar gemacht werden.

 

Haftung

ABS Alarm ist für Schäden aus Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden pauschal zusammen höchstens bis zu Fr. 10 Mio. versichert. Für Vermögensschäden sind die Leistungen auf Fr. 1 Mio. begrenzt. Jede weiter gehende Haftung von ABS Alarm ist wegbedungen.

 

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht.

Als Gerichtsstand gelten die jeweiligen Firmenstandorte von ABS Alarm: Frauenfeld, St .Gallen und Meilen. ABS Alarm ist berechtigt, den Vertragsnehmer am Ort der Anlageninstallation einzuklagen.

Im Zweifelsfall oder vor Gericht gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

April 2019

ABS Sicherheitstechnik AG
Schaffhauserstr. 194
8500 Frauenfeld
T 052 720 78 78

ABS Kobler Alarm AG
Langgasse 16
9008 St. Gallen
071 298 40 90

ABS Alarmanlagen AG
General-Wille-Str. 201
8706 Meilen
044 923 53 50
www.absalarm.ch · info@absalarm.ch