Das ABC der Prävention
Nach wie vor gelten Einbrüche und Vermögensdelikte zu den Hauptstraftaten in der Schweiz. Gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik 2021 erfolgen 53% der Einbruchsdiebstähle in privaten Räumen, sprich in den «eigenen vier Wänden». Es gilt, den persönlichen Einbruchschutz zu optimieren. Doch wie?
In der Einbruchsprävention wird das «Drei-Säulen-Prinzip» von einbruchhemmenden Massnahmen beachtet. Dies sind organisatorische, baulich-mechanische und elektrotechnische Massnahmen. Erst durch ihre Kombination wird der Einbruchschutz wirksam.
Verhaltensbezogene und organisatorische Massnahmen sind solche, die der Eigentümer aus eigener Initiative ausführen sollte. Klassische Beispiele: keine Schlüssel im Schloss stecken lassen, Türen und Fenster sorgfältig abschliessen (Achtung: Ein gekipptes Fenster gilt versicherungstechnisch als offenes Fenster) und die Aufmerksamkeit der Nachbarn gegenüber Fremden im Quartier fördern.
Zu den baulich-mechanische Schutzmassnahmen gehören geprüfte Fenster und Türen mit erhöhter Widerstandsklasse. Bei Fenstern werden zum Beispiel abschliessbare Griffe, Getriebe mit Anbohrschutz, Sicherheitsschliesszapfen, Stulpgetriebe oder Verbundsicherheitsglas verwendet. Bei Türen sind dies Langschilder Drückergarnituren, Zylinderabdeckung mit Anbohrschutz, Bandsicherung (Hinterhaken) oder Mehrpunkteverriegelung.
Nicht zuletzt: elektrotechnische Massnahmen. Dazu gehören Einbruchmeldeanlagen, welche den unbefugten Zutritt Dritter über bevorzugte Einbruchstellen frühzeitig erkennen, örtlich signalisieren und über die Fernalarmierung an eine Alarmempfangsstelle oder an eine Privatperson meldet.
Bauprodukte wie Fenster und Türen müssen heute eine Vielfalt von Anforderungen erfüllen. Damit solche einbruchhemmende Bauprodukte verbaut werden können, soll das Thema Einbruchschutz unmittelbar in die Planung integriert werden.
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